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Immobilienangebot
Hannover- | Karl-H.-Weg 2, 30453 Hannover
in Vermietung
Standardgarage (Baujahr 1968) für Kleinwagen, maximal "Golf-Klasse".
Nicht geeignet für SUV und neuere Kombifahrzeuge.
Ein Garagen/Stellplatz-Tausch ist nicht möglich.
Eine ordentliche Kündigung ist aufgrund gegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12. Monats mit Vertragsbeginn zulässig.
Fremdmieter (Nicht-Gundlach-Wohnungsmieter) zahlen zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtmietpreis.
Diese Garage liegt links neben dem Hauseingang Karl-Hinze-Weg 5.